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Beachplatzordnung

Beachplatzordnung

Zugangs- und nutzungsberechtigt sind ausschließlich die eingebuchten Nutzer*innen (ersichtlich im Einschreibesystem) oder Personen mit einem Nutzungsvertrag für einen bestimmten Termin. Unberechtigte Nutzungen werden geahndet und führen zur Strafzahlung von 300,00€ pro Nutzungseinheit und Hausverbot. Die Beachplatzordnung gilt mit der Buchung als anerkannt und alle genannten Rechte und Pflichten werden wirksam.

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Mit dem Betreten des Beachplatzes ist folgendes zu beachten:

  • der Platz ist ausschließlich zweckgebunden zu nutzen
  • Geräte und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln
  • Schäden sind umgehend zu melden, bleibt die Meldung aus und der/die nächste Nutzer*in meldet diese, wird der Schaden dem/der Vorbenutzer*in in Rechnung gestellt
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  • der Sand ist von Fremdkörpern und Verschmutzung freizuhalten, gegebenenfalls sind diese zu entfernen (z. B. Steine)
  • Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen
  • nach jeder Nutzung ist die Sandfläche zu ebenen und Vertiefungen auszugleichen
  • für die Nutzung der Umkleide- und Sanitäreinrichtung in der Sporthalle (nur nutzbar während der Öffnungszeiten der Sporthalle) gilt die Hallenordnung
  • nach jeder Nutzung ist die Beachplatztür in jedem Falle vom Benutzer zu schließen. Der/die Nachnutzer*in legitimiert sich durch den Einsatz der Thoska. Versäumt ein/e Nutzer*in die Türschließung, ist der/die Nachnutzer*in nicht vom Schließsystem erfasst. Alle evtl. Schäden oder Beschwerden werden dem zuletzt vom System erfassten Nutzer*in in Rechnung gestellt.
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Innerhalb der Umzäunung des Beachplatzes ist es verboten:

  • Glasflaschen zu verwenden
  • zu rauchen
  • zu grillen
  • Fahrräder abzustellen oder am Zaun anzuschließen/anzulehnen
  • Hunde mitzubringen

Nach der Nutzung ist der Sand zu harken, alle Hinterlassenschaften wegzuräumen und die Bälle an den Hallenwart zu übergeben. Bei Wochenendnutzungen ist der eingeschriebene Nutzer für die ordnungsgemäße Schließung der Tür verantwortlich. Bei Nichtbeachtung werden die folgenden Schäden in Rechnung gestellt.

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Die Regelungen zu Haftung und Schadenersatz entsprechen denen der Hallenordnung.
Verstöße gegen die Beachplatzordnung werden entsprechend geahndet, bis hin zum Entzug des Nutzungsrechtes. 

Versicherung bei Sportstättennutzung außerhalb organisierter Hochschulsportkurse (z.B. freies Training/ Spiel):

Eine freie Sportstättennutzung außerhalb organisierter Hochschulsportkurse ist zu ausgeschriebenen Zeiten und nach Anmeldung über das Einschreibesystem möglich. Hierbei besteht kein Versicherungsschutz über den USV Erfurt e.V. oder die Unfallkasse Thüringen (UKT). Eine private Absicherung mit ausreichendem Leistungsspektrum wird in diesem Zusammenhang empfohlen.

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