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Fitnessraum-
ordnung

Ordnung für die Fitnessräume (Uni und FH)

 

Alle Nutzer*innen sind verpflichtet:

  • sich ordentlich und rücksichtsvoll zu verhalten
  • saubere Wechselsportschuhe zu tragen
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  • die maximale Raumauslastung zu berücksichtigen
  • auf Sitzflächen und Lehnen stets ein Handtuch unterzulegen
  • die Musik mit den anderen Sportler*innen abzusprechen oder Kopfhörer zu nutzen
  • Freihanteln nur auf den dafür vorgesehenen Gummimattenbereich zu nutzen und nicht im freien Fall auf den Boden fallen zu lassen
  • Gewichte und Kurzhanteln nach dem Training auf die dafür vorgesehenen Halterungen zurückzulegen
  • Geräte nach Nutzung von Schweißabsonderungen mit Desinfektionsspray zu reinigen
  • Beschädigungen unverzüglich beim Hallenpersonal anzuzeigen
  • Getränke ausschließlich in PET-Flaschen mitzuführen und zu verzehren
  • Wechsel- und Wertsachen unter eigener Aufsicht in der Sporttasche aufzubewahren – es wird keine Haftung übernommen
  • die Thoska sichtbar für die Kontrolle durch den Hallenwart zu hinterlegen
  • beim Verlassen des Raumes die elektron. Geräte auszuschalten
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Das Training an den Geräten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Zur Unfallvermeidung ist ausschließlich mit mindestens einer/m unmittelbareren Trainingspartner*in zu trainieren.

Bei Fragen, Problemen, eventuellen Schäden oder Hinweisen ist das Hallenpersonal bzw. das übungsleitende Personal zu konsultieren.

Das Entwenden von USV- und fremden Eigentum sowie mutwillige Beschädigung von Materialien oder Räumlichkeiten, führen zu einer polizeilichen Anzeige und sofortigem Hausverbot. Auch bei Verstößen gegen die guten Sitten macht die Geschäftsleitung vom Hausrecht Gebrauch.

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Dies gilt ebenfalls für die unrechtmäßige Verleihung der Thoska. Die Karte ist personengebunden und darf nicht übertragen werden. Einlass an klopfende Personen ist nicht zu gewähren. Haben Teilnehmende die Thoska nicht dabei, so hilft das Hallenpersonal gern weiter. Diese prüfen die Legitimation und gewähren im berechtigten Fall umgehend Einlass.

Nutzen Personen den Kraftraum ohne gültige Einschreibung, sind wir als Verantwortliche gezwungen, für  die unrechtmäßigen Nutzer und die eingeschriebene (einlassgewährende) Begleitperson ein Hausverbot für sechs Monate zu erteilen. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

 

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