Hallenordnung
Mit dem Betreten der Sporthalle erkennen Sie nachfolgende Hallenordnung an:
1. Berechtigt zur Nutzung der Sporthalle sind:
- die Teilnehmer*innen an der Sportausbildung im Rahmen des Sportlehrerstudiums sowie ausgewählter Lehrangebote der Universität
- die eingeschriebenen Teilnehmer*innen (Einschreibesystem auf www.usv-erfurt.de) in den Gruppen des Erfurter Hochschulsportzentrums EHZ
- Mitglieder des Universitätssportverein Erfurt e.V.
2. Die allgemeinen Öffnungs- und Nutzungszeiten regeln sich nach dem veröffentlichten Semesterplan. An den Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und den angegebenen Zeiten zum Jahreswechsel bleibt die Sporthalle geschlossen. Es finden keine Kurse statt, der Kraftraum ist geschlossen. Es ist kein Hallenpersonal vor Ort.
3. Weitere Benutzungszeiten (Wettkämpfe, Lehrgänge, Trainingslager usw.) sind bei der Geschäftsstelle des USV Erfurt e.V. mindestens vier Wochen im Voraus zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
4. Den Benutzern ist untersagt ihr Nutzungsrecht ganz oder teilweise an Dritte abzutreten. Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Hausverbot für beide bestraft.
5. Die Sporthalle darf nur in sauberen Sportwechselschuhen betreten werden. Sportschuhe, die außerhalb der Sporthalle getragen werden, gelten als Straßenschuhe! Der Judoraum und das Dojo dürfen nur in Strümpfen oder barfuß betreten werden. Zum Weg von der Kabine bis zum Sportraum sind z.B. Badeschuhe zu nutzen.
6. Bei Wettkämpfen/Veranstaltungen muss der Veranstalter für einen Zuschauerbereich sorgen, der nur mit sauberen Schuhen betreten werden darf.
12. Haftung: Die Universität und der USV Erfurt e.V. haften nicht für Diebstahl und Beschädigung von Sachen. Es besteht weiterhin keine Haftung für Fahrräder und Fahrzeuge aller Art.
13. Schadenersatz: Beschädigungen an der Sporthalle und den Nebenräumen, die Beschädigung von beweglichen Sachen in der Sporthalle sind vom jeweiligen Fremdnutzer zu ersetzen.
14. Die Geschäftsstellenmitarbeiter*innen und das Hallenpersonal sind für die Durchsetzung dieser Ordnung verantwortlich und gegenüber den Nutzern weisungsberechtigt.
15. Verstöße gegen die Hallenordnung werden bis hin zum Entzug des Nutzungsrechts geahndet.
7. Ballspielen gegen die heruntergelassenen Zwischenwände ist verboten!
8. Das Rauchen ist in allen Räumen verboten!
9. Die Benutzung von Glasflaschen ist im gesamten Hallenbereich ist untersagt!
10. Abfälle sind grundsätzlich in den Abfallbehältern zu entsorgen.
11. Das Betreten der Sporthalle und der Nebenräume ist ausschließlich mit verantwortlichem Leiter (Sportlehrer, Übungsleiter) gestattet.
- Jede*r verantwortliche Leiter*in sorgt für die Einhaltung der Hallenordnung.
- Er hat als erster die Sporthalle (bzw. den ihm zugewiesenen Bereich) zu betreten und als letzter diese zu verlassen, nachdem er sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Sporthalle überzeugt hat.
- Er kontrolliert die Sicherheit der Geräte und sorgt nach Übungsende für deren ordnungsgemäßes Verräumen. Festgestellte Mängel werden unverzüglich dem Hallenwart gemeldet.