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Teilnahme-
bedingungen
Teilnahmeberechtigung und -bestätigung

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Studierende und Mitarbeiter der Erfurter Hochschulen und Gäste bei freien Kapazitäten.

Es ist eine Voranmeldung (Online-Einschreibung/ Gastanmeldung) nötig. Ohne bestätigte Anmeldung (Sie bekommen eine Bestätigungsmail; bitte auch Spam-Ordner prüfen) ist die Teilnahme am Erfurter Hochschulsport nicht gestattet, Zuwiderhandlungen werden mit einem sechsmonatigen Hausverbot geahndet.

 

Einhaltung der Rechtsgrundlagen

Die Teilnahme am Hochschulsport ist nur unter der Einhaltung der aktuell gültigen Rechtsgrundlagen des Bundes, des Freistaats Thüringen und der Stadt Erfurt sowie (wenn erforderlich) des Infektionsschutzkonzepts des USV Erfurt e.V. möglich.

Wird beispielsweise in der Rechtsgrundlage die 3-G-Regel eingefordert (geimpft, genesen oder getestet), muss diese zur Teilnahme nachgewiesen werden. Ist dies nicht möglich, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts.

Bestätigung Kursanmeldung - Nachweis im Kurs

Die E-Mail-Anmeldebestätigung wird sofort nach Eintragung automatisch vom System versandt. Erhält die Teilnehmerin oder der Teilnehmer keinen Nachweis, sollte sie/er sich umgehend mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen und die eingetragene Mailadresse prüfen. Weiterhin ist eine Prüfung des eigenen SPAM-Ordners obligatorisch.

Die E-Mail-Anmeldebestätigung ist zusammen mit einem Lichtbildausweis und dem Studierendenausweis bei jeder Kursteilnahme mitzuführen und vorzulegen.

Veranstaltungszeitraum und Rücktritt

Veranstaltungszeitraum

Den Veranstaltungszeitraum entnehmen Sie dem Online-Einschreibesystem. Schließzeiten der Sporthallen und Kursabsagen sind aus technischen oder organisatorischen Gründen vorbehalten und werden über die Veröffentlichungen auf der Homepage, Facebook, persönliche Mails oder Aushänge bekannt gegeben.

 

Rücktritt

Ein Rücktritt von gebuchten Kursen ist ausschließlich in der Vorlesungszeit und bis Freitag, 22:00 Uhr, der ersten Veranstaltungswoche des jeweiligen sportlichen Semesters möglich (Ausnahmen werden in der Kursbeschreibung angegeben). In der vorlesungsfreien Zeit (Feriensemester) ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

Der Rücktritt bzw. die Kursaustragung kann über das Online-Einschreibesystem erfolgen (unter "USER DATEN" auf das rote Kreuz vor dem jeweiligen Kurs klicken). Bei rechtzeitiger Kursaustragung wird kein Kursbeitrag erhoben.

Eine spätere Austragung ist ausgeschlossen. Es erfolgt keine Rückzahlung der Kursgebühren. Bei Nichtantritt des Kurses zählt der Betrag als Bearbeitungsgebühr.

Bezahlung

Bezahlung

Die Kursbeiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

Die Anmeldung für einen Kurs ist nach Ablauf der Schnupperzeit verbindlich. Der Buchende ist zur Zahlung des Kursentgelts verpflichtet. Ein Widerruf des  SEPA-Lastschriftverfahrens ist nicht zulässig. Sollte dieser dennoch vorgenommen werden oder das Kursentgelt aus anderen Gründen (Angabe falscher Daten, Nichtdeckung des Kontos) zurückgebucht werden, behält sich der Hochschulsport das Recht vor, die betreffende Person vom Hochschulsport auszuschließen. Die Rückbuchungsgebühr der Bank und eine Bearbeitungs-/Mahngebühr von 5,00 € werden in jedem Fall in Rechnung gestellt. Der Buchende hat sicherzustellen, dass bei Angabe von ausländischen Konten das SEPA-Lastschriftverfahren durchgeführt werden kann.

 

Um einer Sperrung des Accounts vorzubeugen, kann der rückgebuchte Beitrag zuzüglich der entstandenen Rücklastgebühren auf das Hochschulsportkonto überwiesen werden:

Empfänger:  USV Erfurt e.V. Hochschulsport
IBAN: DE17 7933 0111 0001 7006 94
BIC: FLESDEMMXXX
Verwendungszweck: ZE Kursbeitrag Hochschulsport - Vorname Name, Rückbuchung vom...

Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten

  • Mit der Bezahlung des Beitrages ist der Teilnehmer berechtigt, das gewählte Sportangebot und die damit vereinbarten Trainingsmöglichkeiten zu nutzen.
  • Alle Teilnehmer werden gebeten, sich ordentlich und rücksichtsvoll gegenüber anderen Nutzern und den Übungsleitern zu verhalten. Weiterhin wird großer Wert auf Sauberkeit und Ordnung in den Sporthallen und die sachgem
  • Sollte im Training ein Personen- oder Sachschaden entstehen, muss der Übungsleiter unverzüglich davon unterrichtet werden, um ggf. erforderliche Schritte einzuleiten.
  • Die Teilnehmer haben sich den Anforderungen des Kurses entsprechend zu kleiden, dazu zählt passende Sport- und im Bedarfsfall Schutzausrüstung, je nach Kursbeschreibung. Das Ablegen oder das Abkleben von Schmuck und anderen Gegenständen, die lediglich zur Verschönerung dienen, und ein Verletzungsrisiko darstellen, setzen wir voraus. Der Übungsleiter hat das Recht, die oben genannten Sicherheitsmaßnahmen zu verlangen und bei Zuwiderhandlung, den Kursteilnehmer vom Kurs auszuschließen.
  • Mit der Buchung eines Sportangebots hat sich der Teilnehmer verpflichtet die Hallen- bzw. Platzordung anzuerkennen, pünktlich zu den Trainingszeiten zu erscheinen und den Anweisungen des Übungsleiters folge zu leisten. Dieser ist berechtigt, den Teilnehmer bei unangemessenem Verhalten vom Training auszuschließen.
  • Das Nichtbeachten der Hallen- bzw. Platzordung kann einen Ausschluss vom Kurs ohne Rückerstattung der Kursgebühren nach sich ziehen.
Datenschutz und Hinweise

Datenschutz (lt. Datenschutzgesetz)

Alle Daten der Anmeldenden werden maschinell gespeichert! Mit der Anmeldung wird das Einverständnis gegeben, dass die Daten zum Zwecke der Erstellung von Teilnehmerlisten u.ä. Verwendung finden dürfen.

Fotos, Film- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter bzw. Beauftragte können ohne Vergütungsanspruch verwendet werden.

Nicht genutze Accounts des Einschreibesystems werden ein Semester nach Nutzungsende automatisch gelöscht.

Weitere Hinweise

Alle Sportunfälle und Schadensmeldungen müssen unverzüglich beim Übungsleiter bzw. in der Geschäftsstelle des USV angezeigt werden.

Nach dem SGB VII - gesetzliche Unfallversicherung - ist ein Anspruch auf Ersatz von Sachschäden und Schmerzensgeld ausgeschlossen. Teilnehmer können keine Ersatzansprüche untereinander oder gegen den Träger des Hochschulsports geltend machen.

Eine Haftpflichtversicherung besteht nicht. Es wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung empfohlen.

Für Diebstähle und Beschädigungen von Privateigentum wird keine Haftung übernommen. Bitte keine Wertsachen mitbringen!

Versicherung und Anlagennutzung

Versicherungen

Studierende

Alle Studierenden der Thüringer Hochschulen sind auf der Grundlage des SGB VII bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports über die Unfallkasse Thüringen versichert.

Andere

Mitarbeiter, Teilnehmer an Kooperationsangeboten mit anderen Vereinen und Gäste sind über den Landessportbund Thüringen e. V. unfallversichert und werden über die jährliche Bestandserhebung des USV Erfurt e.V. gemeldet.

Versicherung bei Sportstättennutzung außerhalb organisierter Hochschulsportkurse (z.B. freies Training/ Spiel):

Eine freie Sportstättennutzung außerhalb organisierter Hochschulsportkurse ist zu ausgeschriebenen Zeiten und nach Anmeldung über das Einschreibesystem möglich. Hierbei besteht kein Versicherungsschutz über den USV Erfurt e.V. oder die Unfallkasse Thüringen (UKT). Eine private Absicherung mit ausreichendem Leistungsspektrum wird in diesem Zusammenhang empfohlen.

Fitness- / Beachplatz- / Calisthenicsparkkarte (thoska)

Bei Buchung einer Fitness-, Beachplatz- oder Calisthenicsparkkarte kann der Nutzer im Einschreibesystem seine vorhandene Thoska angeben oder es wird dem Nutzer eine Thoska (Thüringer Hochschul- und Studentenwerkskarte) ausgehändigt. Hierfür wird ein Kaufpreis von 15,00 Euro berechnet.

Die programmierten Karten werden drei Tage nach Einschreibung, jedoch nicht vor Beginn des Veranstaltungszeitraumes, beim Hallenwart (Universitätssporthalle) bzw. Pförtner (FH) zur Abholung bereitgelegt.

Die Karten werden personenbezogen ausgehändigt und dürfen nicht während des Nutzungszeitraumes übertragen werden. Eine unerlaubte Übertragung oder Ausleihe hat den Ausschluß von der Fitnessraum-/ Anlagennutzung zur Folge. Wiederholtes Fehlverhalten zieht ein Hausverbot nach sich.

Ausschluss vom Hochschulsport

Ausschluss vom Hochschulsport

Die Anmeldung für einen Kurs ist stets verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Kursentgelts.

Ein Widerruf des Lastschriftverfahrens ist nicht zulässig.

Sollte er dennoch vorgenommen werden oder das Kursentgelt aus anderen Gründen (z.B. Angabe falscher Kontodaten, Nichtdeckung des Kontos, etc.) zurückgebucht werden, behält sich der Erfurter Hochschulsport das Recht vor, die betreffende Person vom Erfurter Hochschulsport auszuschließen.

Die Rückbuchungsgebühr der Bank und eine Mahngebühr werden in jedem Fall in Rechnung gestellt. 

"ZOOM" - Hinweise zum Online-Sportprogramm

Allgemeine Informationen zu Webmeetings mit "ZOOM"

 Informationen gem. Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten - Webmeetings mit "ZOOM"

Kursabbruch durch höhere Gewalt
Kursabbruch/ Kursunterbrechung durch höhere Gewalt

Bei Abbruch oder Unterbrechung eines Kurses aufgrund höherer Gewalt kann die Kursgebühr anteilig rückerstattet werden, jedoch maximal bis zu 50%.

Unter höhere Gewalt beziehen wir insbesondere die behördliche Untersagung aufgrund von Epidemie und Naturkatastrophen etc. mit ein.

Die Rückerstattung muss innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe des Kursabbruchs/ der Kursunterbrechung in schriftlicher Form aktiv beim USV Erfurt beantragt werden. Können Teilnehmende aufgrund persönlicher Umstände, z.B. aktuell aufgrund des Impfstatuses, das Sportprogramm nicht mehr wahrnehmen, erfolgt keine Rückzahlung der Kursgebühren.